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Alters­vorsorge

Steuern sparen mit der Basisrente

Steuern sparen mit der Basisrente

Diese gute Nachricht ist zu Jahresbeginn etwas untergegangen: Mit der Basisrente sorgt man nicht nur für das Alter vor, sondern kann ab 2015 noch mehr Steuern sparen als bislang. Der förderfähige Höchstbetrag stieg zu Jahresbeginn von 20.000 auf 22.172 Euro, und für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Aber was bedeutet das eigentlich genau?

Wer eine Basisrente, nach ihrem Erfinder auch Rürup-Rente genannt, abschließt, sichert sich den Anspruch auf eine lebenslange Altersrente. Er kann seinen Beitrag steuerlich absetzen, während im Gegenzug die späteren Renten steuerpflichtig sind. Das gilt beim Beitrag uneingeschränkt allerdings erst ab 2025 und für die Rentenzahlung ab dem Jahr 2040. Bis dahin gibt es Übergangsfristen. Für 2015 erkennt der Fiskus 80 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben an. Bei einem Beitragsaufwand von beispielsweise 10.000 Euro sind das also 8.000 Euro, auf die keine Steuern anfallen – eine schöne Stange Geld. Je höher das zu versteuernde Einkommen, umso größer ist der Vorteil. 

Bei Arbeitnehmern verringert sich der Höchstbetrag um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag). Steuerlich profitieren von der Basisrente deshalb vor allem gut verdienende Selbstständige und Freiberufler sowie Pensionäre und Rentner mit hohen steuerpflichtigen Einkünften. 

Der Beitrag kann regelmäßig, aber auch in einem Betrag gezahlt werden. Nicht wenige Selbstständige optimieren ihren Aufwand Jahr für Jahr neu unter steuerlichen Gesichtspunkten. Für sie ist die Basisrente sogar die einzige Möglichkeit, mit staatlicher Förderung für das Alter vorzusorgen. Auch Leistungen bei Berufs­unfähig­keit und für Hinterbliebene sind möglich. Unser Tipp: Wer sich rechtzeitig beraten lässt, kann noch für 2015 Steuern sparen. 



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